Rahmenbedingungen

Eine Reise durch die Zeit und die Anstregungen von Politik und Wissenschaft

Gemeinsam gegen eine globale Veränderung

Die Ursache ist wissenschaftlich geklärt. Jetzt ist es an der Zeit gemeinsam Ziele und Mittel zu formulieren um den menschengemachten Klimawandel zu verlangsamen oder zu stoppen.

Dazu bedarf es Absprachen und Erklärungen auf allen Regierungsebenen. In den letzten 50 Jahren sind viele Gremien und Initiativen ins Leben gerufen worden um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

Wir wollen Ihnen gerne helfen, die zahlreichen Beschlüsse, Verträge und Projekte besser zu verstehen. Daher haben wir uns entschieden in dieser Rubrik vom großen ins Kleine zu gehen und Ihnen somit verständlich darzustellen, dass Regierungen und Organisationen auf allen Ebenen dieses globale Thema von fokussieren.

Brasilien, Kyoto und Paris

Einen großen Fortschritt auf dem Weg zu mehr weltweitem Klimaschutz brachte die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Jahr 1992 in Rio de Janeiro.
Hier wurde die sogenannte Klimarahmenkonvention verabschiedet.
In der Folge trafen sich die Vertragsstaaten zu regelmäßigen Klimakonferenzen.

1997 fand die Klimakonferenz im japanischen Kyoto statt. Als Resultat dieses Treffens entstand das berühmt gewordene „Kyoto-Protokoll“.
Dieses Dokument war die erste Vereinbarung mit rechtsverbindlichen Begrenzungs- und Reduzierungspflichten von Treibhaugasen für die sich dazu bekennenden Industrieländer.

Der nächste Meilenstein wurde 2015 auf der Klimakonferenz in Paris gelegt.
Im „Pariser Klimaabkommen“ verpflichteten sich die Vertragsstaaten auf die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau.
Der große Unterschied zu Kyoto bestand darin, dass nun fast alle Staaten der Erde die völkerrechtlichen Vereinbarungen in nationale Klimaschutzziele übersetzten.

Europa beschliesst Klimaziele

Mit dem „Green Deal“ wurde 2019 von der Europäischen Union ein ambitionierter Plan vorgestellt.
Unter anderem sollen die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2050 auf null reduziert werden.
Damit wäre Europa zur Mitte des 21. Jahrhunderts der erste klimaneutrale Kontinent.

Im Dezember 2020 haben sich dann die EU Staats- und Regierungschefs auf ein ambitionierteres Klimaschutzziel für das Jahr 2030 verständigt.
Das neue Ziel sieht vor, die EU-internen THG-Emissionen bis 2030 um 55% gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu senken.

Im Juli 2021 legte die EU-Kommission ein Paket namens „Fit for 55“ vor.
Darin werden zwölf konkrete Vorschläge vorgelegt, wie die europäische Wirtschaft klimafreundlich umgebaut werden kann und was die einzelnen Sektoren der Wirtschaft dafür tun sollten.

Deutschland überarbeitet sein nationales Klimaschutzgesetz - was bedeutet das für die Landwirtschaft?

Angestoßen von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches Teile des Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2019 als verfassungswidrig eingestuft hatte, wurden neue THG-Reduktionsziele für Deutschland festgeschrieben. So sollen die Treibhausgase (THG) über alle Sektoren hinweg bis 2030 um 65% statt wie bisher um 55% sinken. Bis 2040 wird eine Reduktion um 88% angestrebt. 2045, statt wie bisher 2050, soll dann die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein. Die Reduktionsziele beziehen sich immer auf das Referenzjahr 1990.

Für den Sektor Landwirtschaft wurde die Menge an THG, die 2030 noch ausgestoßen werden dürfen um 2 Mio. t auf 56 Mio. t CO2e leicht gesenkt. 2020 hatte man das angestrebte Ziel von 70 Mio. t mit 66 Mio. t sogar unterschritten. Konkrete Sektorzahlen für die Zeit zwischen 2030 und 2040 sollen 2024 beschlossen werden. Insgesamt wird der Landwirtschaft eine relativ geringe Reduktionslast aufgebürdet. Das hängt damit zusammen, dass die Landwirtschaft sich in einem „biologischen System“ befindet, womit der Ausstoß der THG Methan und Lachgas verbunden ist. Diese Gase sind noch deutlich klimaschädlicher als CO2. Aktuell ist noch keine Technik abzusehen, welche die Emission dieser Gase vermeiden ließe.

Mit Maßnahmen und jährlicher Prüfung in die Zukunft

Um die Ziele zu erreichen wurde in einem Kabinettsbeschluss ein Maßnahmenkatalog aufgelegt. Dieser sieht vor, in landwirtschaftlich genutzten Böden, Humus aufzubauen und Moore zu renaturieren (wiedervernässen), um somit in sogenannten CO2-Senken Kohlendioxid aus der Atmosphäre zu binden. In einer weiteren Maßnahme geht es um den tierwohlorientierten Umbau der Tierhaltung. Tierwohl ist sehr zu begrüßen.
Nur ist diese Maßnahme insofern als kritisch zu sehen, wenn sich dahinter vor allem Viehbestandsreduktionen verstecken. Diese Herdenverkleinerungen wirken sich zwar positiv auf die nationale Klimabilanz aus, führen aber in der Regel nur zu Verlagerungseffekten in andere Länder, welche meist deutlich klimaschädlicher wirtschaften.

Von der verstärkten Nutzung von Gülle und Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen verspricht man sich die Minimierung der sehr klimaschädlichen Methanemissionen. Minimalbodenbearbeitungstechniken im Ackerbau sollen den Ausstoß von Lachgas kleiner machen. Diese Technik wird sich wohl nur durchsetzen, wenn die Landwirtschaft weiterhin auf den Einsatz von Herbiziden zurückgreifen kann.

Nicht zuletzt sollen besonders nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung, wie z.B. die ökologische Bewirtschaftung gefördert werden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hält die neuen Ziele für die Landwirtschaft für „ambitioniert aber machbar“. Es wird sich zeigen, ob diese These haltbar ist.
Nicht nur aus unserer Sicht werden Förderprogramme für Landwirte Voraussetzung sein um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen.
Gleichzeitig brauchen wir die Unterstützung der Bevölkerung und die Bereitschaft für regionale Produkte auch faire Preise zu zahlen

Für mehr Informationen besuchen Sie die  offizielle Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz

Am 23. August 2014 ist das Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz – LKSG -) in Kraft getreten. Damit stellt Rheinland-Pfalz als drittes Bundesland den Klimaschutz auf eine gesetzliche Grundlage und dokumentiert auf diese Weise die Bedeutung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.

Das Landesklimaschutzgesetz ist ein zentrales Element der rheinland-pfälzischen Klimaschutzpolitik und verfolgt den Zweck, den Klimaschutz in unserem Land in Ergänzung nationaler, europäischer sowie internationaler Anstrengungen nachhaltig zu verbessern.

Der ganze Artikel ist hier nachzulesen.

Im Landesklimaschutzgesetz RLP wurde die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes sowie dessen regelmäßige Fortschreibung vorgegeben. Inhalt dieses Konzeptes ist sowohl die Klimaschutzstrategie des Landes RLP als auch ein Maßnahmenkatalog.

Auch die Landwirtschaft ist Teil des Klimaschutzkonzeptes RLP und wird dort im Handlungsfeld 8 (HF8) Landnutzung geführt.

Folgende Punkte adressieren den Sektor Landwirtschaft:

  • KSK-L-1: Steigerung und Optimierung des Öko-Landbaus
  • KSK-L-2: Förderung der Einführung von Precision Farming
  • KSK-L-3: Steigerung und Optimierung der regionalen Eiweißfuttermittelerzeugung und -verwertung
  • KSK-L-4: Optimierung des Stickstoffdüngereinsatzes im Feldgemüseanbau
  • KSK-L-5: Emissionsmindernde Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
  • KSK-L-6: Etablierung eines gesteuerten Wirtschaftsdüngerdistributionssystems
  • KSK-L-13: CO2-Speicherung in Ackerböden (Humusbildung)
  • KSK-L-15: Bewässerungsmanagement in der Landwirtschaft

Zukunftskommission Landwirtschaft

Die Zukunftskommission Landwirtschaft legt den Abschlussbericht zur Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland vor

Die nach den Bauernprotesten 2019 von der Bundesregierung eingerichtete Zukunftskommission Landwirtschaft hat im Juni 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt. In ihren Empfehlungen und Vorschlägen zur Ermöglichung einer ökologisch und ökonomisch tragfähigen sowie sozial verträglichen Landwirtschaft in Deutschland auch in Zukunft spricht die Kommission von einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.
Weitere Informationen und den gesamten Abschlussbericht finden Sie hier